Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. März 1983 über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

Zusammenfassung


210. Verordnung: Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. März 1983 über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

Auf Grund des § 13 des Außenhandelsgesetzes 1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 401/1974 wird verordnet:

§ 1. (1) Für die Einfuhr der in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren mit Ursprungs- oder Lieferland Taiwan werden für die Zeit vom 1. April 1983 bis 31. MÃ...

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