Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 20. März 1987 über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

Zusammenfassung


117. Verordnung: Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 20. März 1987 über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

Auf Grund des § 13 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, wird verordnet:

§ 1. (1) Für die Einfuhr der in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren mit Ursprungs- oder Lieferland Taiwan werden für die Zeit vom 1. April 1987 bis 31. März 1988 nach MaÃ...

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