Zusammenfassung
683. Verordnung: Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Dezember 1987 über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr
Auf Grund des § 13 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, wird verordnet:
§ 1. Für die Einfuhr von Reis mit einem Anteil an gebrochenen Körnern von 20% oder mehr ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
