Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 3. März 1988 über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

Zusammenfassung


156. Verordnung: Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 3. März 1988 über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

Auf Grund des § 13 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, wird verordnet:

§ 1.(1) Für die Einfuhr der in der Anlage 2 dieser Verordnung genannten Waren mit Ursprungsland Japan werden in der Zeit vom 1. April 1988 bis 31....

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