Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

Zusammenfassung


219. Verordnung: Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

Auf Grund des § 13 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 16/1993, wird verordnet:

§ 1. (1) Für die Einfuhr der in der Anlage 2 zu dieser Verordnung genannten Waren mit Ursprungsland Taiwan werden fÃ...

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