Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. März 1951, womit die Verordnung vom 30. Mai 1950, BGBl. Nr. 118, betreffend die Festsetzung der Umrechnungsverhältnisse für die in Kronen Gold bemessenen Konsulargebühren teilweise abgeändert wird.

Zusammenfassung


82. Verordnung: Teilweise Abänderung der Verordnung, betreffend Festsetzung der Umrechnungsverhältnisse für die in Kronen Gold bemessenen Konsulargebühren.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. März 1951, womit die Verordnung vom 30. Mai 1950, BGBl. Nr. 118, betreffend die Festsetzung der Umrechnungsverhältnisse für die in Kronen Gold bemessenen Konsulargebühren teilweise abgeändert wird.

Auf Grund des...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen