Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. November 1951, betreffend die Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten der Enteignung von Grundstücken zur Errichtung von Klein- und Mittelwohnungen sowie von städtischen Siedlungen.

Zusammenfassung


263. Kundmachung: Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten der Enteignung von Grundstücken zur Errichtung von Klein- und Mittelwohnungen, sowie von städtischen Siedlungen.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. November 1951, betreffend die Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten der Enteignung von Grundstücken zur Errichtung von Klein- und Mittelwohnungen sowie von städtischen Siedlungen.

Gemäß § 56 Abs. 4 des Ver...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen