Gesetz vom 20. Juli 1945 über die Bewirtschaftung von Chemikalien, technischen Ölen und Fetten, Spezial(Lösungs)- benzin und Paraffin sowie von pharmazeutischen Produkten und Präparaten (Chemikalienbewirtschaftungsgesetz).

Zusammenfassung


96. Gesetz: Bewirtschaftung von Chemikalien, technischen Ölen und Fetten, Spezial(Lösungs)benzin und Paraffin sowie von pharmazeutischen Produkten und Präparaten (Chemikalienbewirtschaftungsgesetz).

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Auszug


Gesetz vom 20. Juli 1945 über die Bewirtschaftung von Chemikalien, technischen Ölen und Fetten, Spezial(Lösungs)- benzin und Paraffin sowie von pharmazeutischen Produkten und Präparaten (Chemikalienbewirtschaftungsgesetz).

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:

§ 1. (1) Für Chemikalien, Öle und Fette für technische Zwecke, für Spezial(Lösungs)benzin,

Paraffin und für pharmazeutische Produkte und Präparate sowie für die zu ihrer Herstellung notwendigen Rohstoffe und Halbfabrikate wird die öffentliche Bewirtschaftung gemäß den nachstehenden Bestimmungen dieses Gesetzes eingeführt.

(2) Die Bewirtschaftung von Chemikalien,

Ölen und Fetten für technische Zwec...

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