Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung

Bundesgesetzblatt Nr. 153/2004, 23. Dezember 2004Kundmachung (K) › BMAA (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten)

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Zusammenfassung


Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung

153.

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung

Notifikation der folgenden Ramsar-Gebiete gemäß Artikel 2 Abs. 5 des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung[1]:

Pürgschachen-Moor

Das Pürgschachen-Moor (N 47° 34´ 50´´, E 14° 20´ 40´´) liegt im Land Steiermark, im Ennstal zwischen Liezen und Admont, südöstlich des Ortsteiles Pürgschachen in der Gemeinde Ardning, zwischen der Ennstal-Bundesstrasse 112 im Norden und dem Ennsfluss im Süden und umfasst den Bereich des zentralen Hochmoores mit den angrenzenden Feuchtwiesen und Waldkomplexen.

Sablatnig-Moor

Das Sa...

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