Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung

Zusammenfassung


161. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung

Nach Mitteilung des Generaldirektors der UNESCO hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien am 4. April 1995 erk...

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