Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 19. März 1959 mit der die von der Ausfuhrvergütung ausgeschlossenen Gegenstände bestimmt werden.

Zusammenfassung


83. Verordnung: Bestimmung der von der Ausfuhrvergütung ausgeschlossenen Gegenstände.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 19. März 1959 mit der die von der Ausfuhrvergütung ausgeschlossenen Gegenstände bestimmt werden.

Auf Grund des § 17 Abs. 3 Z. ...

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