Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der mehrere begünstigte Länder zu begünstigten Ländern der Gruppe II der Anlage C zum Präferenzzollgesetz erklärt werden

Zusammenfassung


158. Verordnung: Erklärung mehrerer begünstigter Länder zu begünstigten Ländern der Gruppe II der Anlage C zum Präferenzzollgesetz

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der mehrere begünstigte Länder zu begünstigten Ländern der Gruppe II der Anlage C zum Präferenzzollgesetz erklärt werden

Auf Grund des § 3 Abs. 3 und 4 des Präfer...

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