Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 22. November 1974 betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Höheren Betriebsprüfungsdienst

Zusammenfassung


36. Verordnung: Ausbildung und Prüfung für den Höheren Betriebsprüfungsdienst

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 22. November 1974 betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Höheren Betriebsprüfungsdienst

Auf Grund der §§ 8 bis 18 des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1970, 167/1972,

317/1973 und 180/1974 wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:

Ausbildung

§ 1. (1) Vor der Zulassung zur Prüfung für den Höheren Betriebsprüfungsdienst hat jeder Kandidat an einem Ausbildungslehrgang teilzunehmen.

(2) Ziel des Ausbildungslehrganges ist es, dem Kandidaten die ...

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