Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 2. Dezember 1976, mit der die Verordnung zur Durchführung des Stempelmarkengesetzes neuerlich geändert wird

Zusammenfassung


663a. Verordnung : Neuerliche Änderung der Verordnung zur Durchführung des Stempelmarkengesetzes

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 2. Dezember 1976, mit der die Verordnung zur Durchführung des Stempelmarkengesetzes neuerlich geändert wird

Auf Grund des § 6 des Stempelmarkengesetzes,

BGBl. Nr. 24/1964, wird verordnet:

Artikel I Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11...

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