Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen geändert wird

Zusammenfassung


9. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen geändert wird

Auf Grund des § 26a des Punzierungsgesetzes, BGBl. Nr. 68/1954, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. ...

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