Kundmachung des Bundesministers für Finanzern über die Aufhebung des Absatzes ?Zu Abs. 1 Z 1 lit. d:" des § 2 und des § 25 Abs. 4 der Durchführungsverordnung zum Punzierungsgesetz durch dem Verfassungsgerichtshof

Zusammenfassung


617. Kundmachung: Aufhebung des Absatzes "Zu Abs. 1 Z 1 lit. d:" des § 2 und des § 25 Abs. 4 der Durchführungsverordnung zum Punzierungsgesetz durch den Verfässungsgerichtshof

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für Finanzern über die Aufhebung des Absatzes ?Zu Abs. 1 Z 1 lit. d:" des § 2 und des § 25 Abs. 4 der Durchführungsverordnung zum Punzierungsgesetz durch dem Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. ...

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