Bundesgesetz, mit dem das ÖIAG-Gesetz geändert und die finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft neu geregelt werden (ÖIAG-Gesetz und ÖIAG-Finanzierungsgesetz-Novelle 1993).

Zusammenfassung


973. Bundesgesetz: Änderung des ÖIAG-Gesetzes und Neuregelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG-Gesetz und ÖIAG-Finanzierungsgesetz-Novelle 1993)

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das ÖIAG-Gesetz geändert und die finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft neu geregelt werden (ÖIAG-Gesetz und ÖIAG-Finanzierungsgesetz-Novelle 1993).

Der Nationalrat hat beschlossen:

Teil I Das Bundesgesetz vom 4. April 1986, BGBl. Nr. 204/1986 (ÖIAG-Gesetz), wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a)  Der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung Abs. 2.

b) Es werden neue Absätze 3 und 4 angefügt, die wie folgt lauten:

„(3) Die Unternehmensstruktur der Austrian Industries AG wird aufgegeben; der Austrian Industries Konzern wird auf mehrere gesellschaftsrechtlich selbständige Unternehmen und Unternehmensgruppen aufgeteilt. Die Austrian Industries Aktiengesellschaft ist im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Gesellschaft zu übertragen; hiebei ist eine spätestens für den 1. Jänner 1994 aufgestellte Schlußbilanz zugrunde zu legen.

(4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die ihr unmittelbar gehörenden Beteiligunge...

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