Bundesgesetz vom 26. November 1969, mit dem das Bundesgesetz, betreffend die Finanzierung der Autobahn Innsbruck? Brenner, neuerlich abgeändert wird

Zusammenfassung


443. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes, betreffend die Finanzierung der Autobahn Innsbruck-Brenner

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Auszug


Bundesgesetz vom 26. November 1969, mit dem das Bundesgesetz, betreffend die Finanzierung der Autobahn Innsbruck? Brenner, neuerlich abgeändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesgesetz, betreffend die Finanzierung der Autobahn Innsbruck—Brenner, BGBl.

Nr. 135/1964, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 224/1967, wird abgeändert wie folgt:

1. § 2 Abs. 1 hat zu lauten:

„(1) Die Herstellung, Erhaltung und Finanzierung der Bren...

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