Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 1. Juni 1990, mit der für Flaschen, die zur Aufnahme flüssiger Lebensmittel bestimmt sind, eichrechtliche Vorschriften erlassen werden

Zusammenfassung


315. Verordnung: Erlassung eichrechtlicher Vorschriften für Flaschen, die zur Aufnahme flüssiger Lebensmittel bestimmt sind

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 1. Juni 1990, mit der für Flaschen, die zur Aufnahme flüssiger Lebensmittel bestimmt sind, eichrechtliche Vorschriften erlassen werden

Auf Grund des § 24 Abs. 1 und 3 des Maß- und Eichgesetzes (MEG), BGBl. Nr. 152/1950, in der Fassung des Bundesgesetzes BGB...

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