Zusammenfassung
397. Verordnung: Fleischverarbeitungsbetriebe-Hygieneverordnung
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, über die Hygiene bei der Verarbeitung von Fleisch sowie bei der Bearbeitung, Lagerung und beim Transport von Fleischerzeugnissen (Fleischverarbeitungsbetriebe-Hygieneverordnung)
Auf Grund des § 17 Abs. 3, des § 35 Abs. 9 und des § 38 Abs. 2 und 3 des Fleischuntersuchungsgesetzes, BGBl. Nr. 522/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 118/1994, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen§§ 1 und 22. Abschnitt —  Hygienebestimmungen für Betriebe§§ 3 bis 63. Abschnitt —  Behördliche Kontrolle§§ 7 und 84. Abschnitt —  Eigenkontrolle§ 95. Abschnitt — Ausnahmebestimmungen§§  10 und 116. Abschnitt —  Schlußbestimmungen§§ 12 und 13ANHANG A — Allgemeine    Bestimmungen   für Betriebe ANHANG B — Besondere    Bestimmungen    für Fleischerzeugnisse Kapitel 1 — Bestimmungen für Betriebe, die Fleischerzeugnisse herstellen oder bearbeiten Kapitel 2 — Bestimmungen   über   die   Au...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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