Zusammenfassung
158. Bundesgesetz: Veräußerung von Bundesanteilen an Flughafenbetriebsgesellschaften und von unbeweglichem Bundesvermögen
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Auszug
Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von Bundesanteilen an Flughafenbetriebsgesellschaften und von unbeweglichem Bundesvermögen
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt 1. den Geschäftsanteil des Bundes an...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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