Verordnung des Bundesministeriumsfür Land- und Forstwirtschaft vom 19. Juli 1949 über den Beginn der Rechts-folgen unterlassener Wasserbucheintragungen.

Zusammenfassung


182. Verordnung: Beginn der Rechtsfolgen unterlassener Wasserbucheintragungen.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriumsfür Land- und Forstwirtschaft vom 19. Juli 1949 über den Beginn der Rechts-folgen unterlassener Wasserbucheintragungen.

Auf Grund des § 6, Abs. (1), des Bundesgesetzes vo...

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