Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung über Formerfordernisse in mit Hilfe automationsunterstützter Datenverarbeitung durchgeführten gerichtlichen Verfahren sowie Erstellung von Erledigungen in gekürzter Form (ADV-Form Verordnung ? AFV) geändert wird

Zusammenfassung


81. Verordnung: Änderung der Verordnung über Formerfordernisse in mit Hilfe automationsunterstützter Datenverarbeitung durchgeführten gerichtlichen Verfahren sowie Erstellung von Erledigungen in gekürzter Form (ADV-Form Verordnung ? AFV)

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung über Formerfordernisse in mit Hilfe automationsunterstützter Datenverarbeitung durchgeführten gerichtlichen Verfahren sowie Erstellung von Erledigungen in gekürzter Form (ADV-Form Verordnung ? AFV) geändert wird

Auf Grund der §§ 450 Abs. 1 und 453 Abs. 3 der Zivilprozeßordnung,...

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