Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 21. April 1989 über eine Allgemeine Viehzählung im Jahre 1989

Zusammenfassung


217. Verordnung: Allgemeine Viehzählung im Jahre 1989

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 21. April 1989 über eine Allgemeine Viehzählung im Jahre 1989

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, und des § 3 Abs. 1 des LFBIS-Gesetzes, BGBl. Nr. 448/1980, wird — hinsichtlich de...

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