Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über eine Allgemeine Viehzählung im Jahre 1991

Zusammenfassung


219. Verordnung: Allgemeine Viehzählung im Jahre 1991

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über eine Allgemeine Viehzählung im Jahre 1991

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 448/1990, und des § 3 Abs. 1 des LFBIS-Gesetzes, BGBl. Nr. 4...

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