Zusammenfassung
183. Verordnung: Änderung der Futtermittelverordnung 1994
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Futtermittelverordnung 1994 geändert wird
Auf Grund der §§ 4 Abs. 1, 7, 9, 10 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 2 und 3 des Futtermittelgesetzes –
FMG 1993, BGBl. Nr. 905, wird – hinsichtlich § 4 Abs. 1 Z 3 bis 6 und § 7 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz – verordnet:Die Futtermittelverordnung 1994, BGBl. Nr. 273, wird wie folgt geändert:1. § 1 Z 9 werden folgende Z 10 und 11 angefügt:„10. Futtermittel für besondere Ernährungszwecke:Mischfuttermittel, die sich durch ihre besondere Zusammensetzung oder Herstellungsweise sowohl von gängigen Futtermitteln als auch von Fütterungsarzneimitteln deutlich unterscheiden und dazu bestimmt sind, besondere ernährungsphysiologische Bedürfnisse zu decken.11. besondere Ernährungszwecke: Ernährungszwecke, die der Befriedigung der spezifischen ernährungsphysiologischen Bedürfnisse bestimmter Kategorien von Heimtieren oder Nutztieren dienen,bei deren Verdauung, Resorption oder Stoffwechsel zeitweilige Störungen auftreten können oder deren Verdauung, Resorption od...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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