Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Verordnung über die gemäß § 11 des Saatgutgesetzes 1937 zu entrichtende Plombierungsgebühr geändert wird

Zusammenfassung


945. Verordnung: Änderung der Verordnung über die gemäß § 11 des Saatgutgesetzes 1937 zu entrichtende Plombierungsgebühr

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Verordnung über die gemäß § 11 des Saatgutgesetzes 1937 zu entrichtende Plombierungsgebühr geändert wird

Auf Grund des § 11 des Saatgutgeset...

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