Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Durchführung der Intervention von Getreide

Zusammenfassung


1020. Verordnung: Durchführung der Intervention von Getreide

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Durchführung der Intervention von Getreide

Auf Grund des § 100 des Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210, in der Fassung der Marktordnungsgesetz-Novelle 1994, BGBl. Nr. 664, wird verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. Die Vorschriften dieser Verordnung dienen der Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Union im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Getreide hinsichtlich der Durchführung der Intervention von Getreide.

Zuständigkeit

§ 2. Zuständig für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Marktordnungs- und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria" (AMA).

Angebote

§ 3. (1) Die Angebote zur Interventi...

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