Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Anmeldegebühr und die Prüfgebühren nach dem Sortenschutzgesetz

Zusammenfassung


711. Verordnung: Anmeldegebühr und Prüfgebühren nach dem Sortenschutzgesetz

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Anmeldegebühr und die Prüfgebühren nach dem Sortenschutzgesetz

Auf Grund des § 28 Abs. 1 und 2 des Sortenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 108/1993, wird im Einvernehmen mi...

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