Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Gewährung von Prämien für männliche Rinder, Mutterkühe und Mutterschafe (Rinder- und Schafprämien-Verordnung 1996)

Zusammenfassung


465. Verordnung: Rinder- und Schafprämien-Verordnung 1996

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Gewährung von Prämien für männliche Rinder, Mutterkühe und Mutterschafe (Rinder- und Schafprämien-Verordnung 1996)

Auf Grund der §§ 99 Abs. 1 Z 5 und 6, 101 und 108 jeweils in Verbindung mit § 96 Abs. 2 des Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 298/1995, wird verordnet:

1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen Anwendungsbereich

§ 1. Die Vorschriften dieser Verordnung dienen der Durchführung der Rechtsakte des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisationen für Rindfleisch und für Schaf- und Ziegenfleisch sowie im Rahmen der Einführung eines integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems für bestimmte gemeinschaftliche Beihilfenregelungen zur Gewährung der 1. Sonderprämie für männliche Rinder (Sonderprämie),

2. Prämie für die Erhaltung des Mutterkuhbestandes (Mutterkuhprämie),

3. Prämie zugunsten der Schaffleischerzeuger (Mutterschafprämie) und 4. Saisonentzerrungsprämie.

Zuständigkeit

§ 2. (1) Soweit in den folgenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist, ist für die Vollziehung dieser...

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