Bundesgesetz vom 9. Juli 1969, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsüberleitungsgesetz neuerlich abgeändert wird

Zusammenfassung


297. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsüberleitungsgesetzes

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Auszug


Bundesgesetz vom 9. Juli 1969, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsüberleitungsgesetz neuerlich abgeändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-

Dienstrechtsüberleitungsgesetz, BGBl.

Nr. 176/1966, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 300/1968, wird abgeändert wie folgt:

1. Dem § 15 Abs. 5 ist folgender Satz anzufügen:

„Die Versetzung ist unzulässig, wenn sie für den land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer einen wesentlichen ...

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