Zusammenfassung
297. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsüberleitungsgesetzes
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Auszug
Bundesgesetz vom 9. Juli 1969, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsüberleitungsgesetz neuerlich abgeändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsüberleitungsgesetz, BGBl.Nr. 176/1966, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 300/1968, wird abgeändert wie folgt:1. Dem § 15 Abs. 5 ist folgender Satz anzufügen:„Die Versetzung ist unzulässig, wenn sie für den land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer einen wesentlichen ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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