ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK BETREFFEND DIE PRÜFUNGEN, DIE ZUR ERLANGUNG DES BACCALAURÉATS VON SCHÜLERN (PRÜFUNGSKANDIDATEN) ÖSTERREICHISCHER STAATSBÜRGERSCHAFT DES LYCÉE FRANÇAIS IN WIEN ABZULEGEN SIND

Zusammenfassung


304. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Prüfungen, die zur Erlangung des Baccalauréats von Schülern (Prüfungskandidaten) österreichischer Staatsbürgerschaft des Lycée Français in Wien abzulegen sind

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Auszug


ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK BETREFFEND DIE PRÜFUNGEN, DIE ZUR ERLANGUNG DES BACCALAURÉATS VON SCHÜLERN (PRÜFUNGSKANDIDATEN) ÖSTERREICHISCHER STAATSBÜRGERSCHAFT DES LYCÉE FRANÇAIS IN WIEN ABZULEGEN SIND

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Französischen Republik,

erfüllt von dem Wunsche, die Anwendung des Artikels VIII des Übereinkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Verfassung des Lycée Français in Wien zu ermöglichen,

haben beschlossen, die Bestimmungen über die Prüfungen zur Erlangung des Baccalauréats von Schülern (Prüfungskandidaten) österreichischer Staatsbürgerschaft des Lycée Franç...

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