ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Italienischen Republik und dem Schweizer Bundesrat betreffend die Übung AMADEUS 2002

Zusammenfassung


99. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Italienischen Republik und dem Schweizer Bundesrat betreffend die Übung AMADEUS 2002

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Auszug


ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Italienischen Republik und dem Schweizer Bundesrat betreffend die Übung AMADEUS 2002

  

  

Inhalt  

PRÄAMBEL  

ARTIKEL 1  Begriffsbestimmungen  

ARTIKEL 2  Ziel und Zweck  

ARTIKEL 3  Verpflichtungen des Gastgeberstaates  

ARTIKEL 4  Verpflichtungen der Entsendeparteien  

ARTIKEL 5  Schadenersatzforderungen  

ARTIKEL 6  Flugunfälle oder -zwischenfälle  

ARTIKEL 7  Gerichtsbarkeit  

ARTIKEL 8  Beilegung von Streitigkeiten  

ARTIKEL 9  Änderungen  

ARTIKEL 10  In-Kraft-Treten und Geltungsdauer  

ANNEX Host Nation Support  

1. Grundsätzliches  

2. HNS Phasen  

2.1 Verlegungsphase  

2.2 Trainingsphase  

2.3 Erholung  

2.4 Rückverlegungsphase  

3.  Versorgungsgüter und Leistungen  

3.1 Grundsätzliches  

3.2  Versorgungsgüter und Leistungen  

4.  Liegenschaften und Umweltschutz  

5. Medizinische Versorgung  

6. Unglücksfälle  

7.  Transport und Instandhaltung  

7.1 Transport  

7.2 Instandhaltung  

7.3  Truppenbewegungen und Sicherheit  

7.4  Verkehrsunfälle und -vorkommnisse  

8.  Finanzen und Kosten  

8.1 Grundsätzliches  

8.2 Finanzielle Leistungen  

  

PRÄAMBEL  

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Französischen Repub...

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