Zusammenfassung
99. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Italienischen Republik und dem Schweizer Bundesrat betreffend die Übung AMADEUS 2002
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Auszug
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Italienischen Republik und dem Schweizer Bundesrat betreffend die Übung AMADEUS 2002
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  Inhalt  PRÄAMBEL  ARTIKEL 1  Begriffsbestimmungen  ARTIKEL 2  Ziel und Zweck  ARTIKEL 3  Verpflichtungen des Gastgeberstaates  ARTIKEL 4  Verpflichtungen der Entsendeparteien  ARTIKEL 5  Schadenersatzforderungen  ARTIKEL 6  Flugunfälle oder -zwischenfälle  ARTIKEL 7  Gerichtsbarkeit  ARTIKEL 8  Beilegung von Streitigkeiten  ARTIKEL 9  Änderungen  ARTIKEL 10  In-Kraft-Treten und Geltungsdauer  ANNEX Host Nation Support  1. Grundsätzliches  2. HNS Phasen  2.1 Verlegungsphase  2.2 Trainingsphase  2.3 Erholung  2.4 Rückverlegungsphase  3.  Versorgungsgüter und Leistungen  3.1 Grundsätzliches  3.2  Versorgungsgüter und Leistungen  4.  Liegenschaften und Umweltschutz  5. Medizinische Versorgung  6. Unglücksfälle  7.  Transport und Instandhaltung  7.1 Transport  7.2 Instandhaltung  7.3  Truppenbewegungen und Sicherheit  7.4  Verkehrsunfälle und -vorkommnisse  8.  Finanzen und Kosten  8.1 Grundsätzliches  8.2 Finanzielle Leistungen    PRÄAMBEL  Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Französischen Repub...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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