Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (Frauenförderungsplan BMGF)

Bundesgesetzblatt Nr. 79/2005, 18. März 2005Verordnung (V) › BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen)

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Frauenförderungsplan BMGF

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (Frauenförderungsplan BMGF)

79. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (Frauenförderungsplan BMGF) Auf Grund des § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2004, wird verordnet:

Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen

§ 1. (1) Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bekennt sich zu einer aktiven Gleichstellungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten.

(2) Maßnahmen zur Frauenförderung sind von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere den Führungskräften, zu unterstützen.

(3) Der vorliegende Frauenförderungsplan gibt einen Rahmen vor, wie die Gleichstellung verwirklicht werden soll.

1. Hauptstück

Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

1. Ziele

§ 2. Durch d...

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