Zusammenfassung
129. Verordnung: Kondensmilch- und Milchpulverarten
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Auszug
Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über Kondensmilch- und Milchpulverarten
Auf Grund der §§ 10 Abs. 1, 19 Abs. 1 und 42 Abs. 4 des Lebensmittelgesetzes 1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 21/1997, wird – hinsichtlich der §§ 10 und 11 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten – verordnet:
Allgemeine Bestimmungen§ 1. (1) Diese Verordnung ist auf Kondensmilch- und Milchpulverarten anzuwenden.(2) Diese Verordnung gilt nicht für diätetische Lebensmittel einschließlich Säuglings- und Kleinkindernahrung...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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