Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 8. Mai 1989 über die Zuständigkeit der Anstalten für den Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen an Erwachsenen (Sprengelverordnung für den Strafvollzug)

Zusammenfassung


236. Verordnung: Sprengelverordnung für den Strafvollzug

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 8. Mai 1989 über die Zuständigkeit der Anstalten für den Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen an Erwachsenen (Sprengelverordnung für den Strafvollzug)

Auf Grund des § 9 Abs. 5 sowie der §§ 8 bis 10,

127, 128 und 158 bis 161 des Strafvollzugsgesetzes,

BGBl. Nr. 144/1969, in der Fassung des Strafrechtsänderungsgesetzes 1987, BGBl. Nr. 605, wird verordnet:

Artikel I Geltungsbereich

§ 1. (1) Diese Verordnung enth...

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