Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 25. November 1974 über die Zuständigkeit der Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen (Sprengelverordnung für den Strafvollzug)

Zusammenfassung


740. Verordnung: Sprengelverordnung für den Strafvollzug

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 25. November 1974 über die Zuständigkeit der Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen (Sprengelverordnung für den Strafvollzug)

Auf Grund der §§ 8, 9 Abs. 5, 10, 127, 128

und 158 bis 160 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl.

Nr. 144/1969, in der Fassung des Strafvollzugsanpassungsgesetzes,

BGBl. Nr. 424/1974, sowie auf Grund der Art. III Abs. 1 Z. 1 Buchstabe b und IV des Strafvollzugsanpassungsgesetz...

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