Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 26. Feber 1970 über die Zuständigkeit der Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen an Jugendlichen (Sprengelverordnung für den Jugendstrafvollzug)

Zusammenfassung


93. Verordnung: Sprengelverordnung für den Jugendstrafvollzug

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 26. Feber 1970 über die Zuständigkeit der Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen an Jugendlichen (Sprengelverordnung für den Jugendstrafvollzug)

Auf Grund der §§ 54, 58 Abs. 1 und 2 und

§ 59 des Jugendgerichtsgesetzes 1961, BGBl.

Nr. 278,...

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