Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Freistellung von vertikalen Vertriebsbindungen

Zusammenfassung


177. Verordnung: Freistellung von vertikalen Vertriebsbindungen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Freistellung von vertikalen Vertriebsbindungen

Auf Grund des § 30e des Kartellgesetzes 1988, BGBl. Nr. 600, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/1999, wird im Einvernehmen mit dem Bund...

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