Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Freistellung von vertikalen Vertriebsbindungen

Zusammenfassung


486. Verordnung: Freistellung von vertikalen Vertriebsbindungen

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Freistellung von vertikalen Vertriebsbindungen

Auf Grund des § 30e des Kartellgesetzes 1988, BGBl. Nr. 600, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.131/2002, wird im Einvernehmen...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen