Verordnung des Bundesministers für Inneres zur Durchführung des Fremdengesetzes (Fremdengesetz-Durchführungsverordnung 1997 ? FrG-DV)

Zusammenfassung


418. Verordnung: Fremdengesetz-Durchführungsverodnung 1997 ? FrG-DV

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Inneres zur Durchführung des Fremdengesetzes (Fremdengesetz-Durchführungsverordnung 1997 ? FrG-DV)

Auf Grund des Fremdengesetzes 1997 – FrG, BGBl. I Nr. 75/1997, wird – hinsichtlich der §§ 1, 2

und 4 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten – verordnet:

Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht im öffentlichen Interesse

§ 1. (1) Von der Sichtvermerkspflicht sind Drittstaatsangehörige für die Dauer einer Reise ausgenommen,

zu der sie vom Bundespräsidenten, einem Präsidenten des Nationalrates, dem Präsidenten des Bundesrates, der Bundesregierung, einem...

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