Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend die Frequenznutzung (Frequenznutzungsverordnung ? FNV)

Zusammenfassung


364. Verordnung: Frequenznutzungsverordnung ? FNV

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend die Frequenznutzung (Frequenznutzungsverordnung ? FNV)

Auf Grund des § 48 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/1998, wird verordnet:

Geltungsbereich

§ 1. (1) Mit dieser Verordnung werden im Frequenzbereich 9 kHz bis 105 GHz die Frequenzbereiche auf Frequenznutzungen aufgeteilt sowie Festlegungen für diese Frequenznutzungen getroffen.

(2) Die Festlegungen enthalten die die Frequenzzuteilung betreffenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die technischen und betrieblichen ...

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