Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Frequenznutzung (Frequenznutzungsverordnung ? FNV)

Zusammenfassung


457. Verordnung: Frequenznutzungsverordnung ? FNV

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Frequenznutzung (Frequenznutzungsverordnung ? FNV)

  

Auf Grund des § 52 des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird       

(Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, wird verordnet:  

Geltungsbereich  

§ 1. (1) Mit dieser Verordnung werden im Frequenzspektrum bis 1000 GHz die Frequenznutzungen  

den Frequenzbereichen zugeordnet sowie die zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung erforderlichen Nutzungsbedingungen festgelegt.  

(2) Die Festlegungen enthalten die Frequenzzuteilung betreffende rechtliche Rahmenbedingungen  

sowie technische...

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