Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Berufsbezeichnung ?Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin"/?Akademisch geprüfter Unternehmensleiter"

Zusammenfassung


159. Verordnung: Berufsbezeichnung "Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin" / "Akademisch geprüfter Unternehmensleiter"

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Berufsbezeichnung ?Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin"/?Akademisch geprüfter Unternehmensleiter"

Auf Grund des § 40 a Abs. 3 u...

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