Zusammenfassung
85. Bundesgesetz: Ausschreibungsgesetz 1989 ? AusG
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Auszug
Bundesgesetz vom 25. Jänner 1989 über die Ausschreibung bestimmter Funktionen und Arbeitsplätze sowie die Besetzung von Planstellen im Bundesdienst und über die Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (Ausschreibungsgesetz 1989 ? AusG)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Abschnitt I Bewerbung um die Aufnahme in den Bundesdienst und um Funktionen und Arbeitsplätze§ 1. Die Bewerbung um die Aufnahme in den Bundesdienst und die Bewerbung um Funktionen und Arbeitsplätze beim Bund stehen allen österreichischen Staatsbürgern offen.Abschnitt II Auszuschreibende Funktionen und Arbeitsplätze§ 2. (1) Vor der Betrauung einer Person mit der Leitung einer der folgenden Organisationseinheiten in einer Zentralstelle ist die betreffende Funktion auszuschreiben:1. Sektionen,2. Gruppen,3. Abteilungen,4. sonstige organisatorische Einheiten, die den in Z 1 bis 3 angeführten gleichzuhalten sind.(2) Abweichend von Abs. 1 und § 4 Abs. 6 sind im Bereich der Parlamentsdirektion nur folgende Funktionen auszuschreiben:1. Leiter der Parlamentsdirektion und dessen Stellvertreter,2. Leiter der Parlamentsdienste.(3) Abweichend von Abs. 1 und § 4 Abs. 6 sind in der Präsidentschaftskanzlei nur die Funktionen des Leiters der Präsidentschaftskanzlei und dessen Stellvertreters auszuschreiben.§ 3. Vor der Betrauung einer Person mit der Leitung einer der folgenden nachgeordneten Dienststellen ist die betreffende Funktion auszuschreiben:1. im Bereich des Bundeskanzleramtes:a) Österreichisches Staatsarchiv,b) Österreichisches Statistisches Zentralamt,c) Amt der Wiener Zeitung,d) Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung;2. im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten:a) Diplomatische Akademie,b) Kulturinstitute;3. im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten:a) Bundesbaudirektion Wien für Wien, Niederösterreich und Burgenland,b) Wasserstraßendirektion,c) Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen,d) Österreichisches Patentamt,e) Bundesgebäudeverwaltungen II,f) Burghauptmannschaft in Wien,g) Schloßhauptmannschaft Schönbrunn;4. ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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