Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 20. November 1989 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinden Gai, Kammern im Liesingtal und St. Peter-Freienstein

Zusammenfassung


559. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinden Gai, Kammern im Liesingtal und St. Peter-Freienstein

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 20. November 1989 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinden Gai, Kammern im Liesingtal und St. Peter-Freienstein

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971,...

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