Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 31. März 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 111 Gailtal Straße im Bereich der Gemeinden St. Stefan und Hermagor-Pressegger See

Bundesgesetzblatt, 21 April 1983 (Nr. 246/1983)

Verordnung (V)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


246. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der Bill Gailtal Straße im Bereich der Gemeinden St. Stefan und Hermagor-Pressegger See

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 31. März 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 111 Gailtal Straße im Bereich der Gemeinden St. Stefan und Hermagor-Pressegger See

Auf Grund des § 4 Abs. 2 d...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes