Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 30. Jänner 1952, womit die Verordnung vom 7. Feber 1947, BGBl. Nr. 58, über die Gebühren von amtlichen Ausfertigungen, betreffend die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft und die Bewilligung zur Änderung des Namens von Einzelpersonen abgeändert wird (3. Staatsbürgerschafts- und Namensänderungsgebührenverordnung).

Zusammenfassung


29. Verordnung: 3. Staatsbürgerschafts- und Namensänderungsgebührenverordnung.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 30. Jänner 1952, womit die Verordnung vom 7. Feber 1947, BGBl. Nr. 58, über die Gebühren von amtlichen Ausfertigungen, betreffend die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft und die Bewilligung zur Änderung des Namens von Einzelpersonen abgeändert wird (3. Staatsbürgerschafts- und Namensänderungsgebührenverordnung).

Auf Grund des § 14 TP. 2 Anmerkung 2 des Gebührenge...

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