Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für die Hygienekontrollen gemäß § 31 Abs. 1 LMSVG in zugelassenen Lebensmittelbetrieben, die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und damit zusammenhängende Untersuchungen in Betrieben gemäß § 64 Abs. 4 LMSVG sowie die Kontrolle auf Rückstände bei lebenden Tieren und in bestimmten Lebensmitteln tierischer Herkunft (LMSVG-Kontrollgebührenverordnung - LMSVG-KoGeV)

Bundesgesetzblatt Nr. 361/2007, 13. Dezember 2007Verordnung (V) › BMGFJ (Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend)

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LMSVG-Kontrollgebührenverordnung - LMSVG-KoGeV

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Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für die Hygienekontrollen gemäß § 31 Abs. 1 LMSVG in zugelassenen Lebensmittelbetrieben, die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und damit zusammenhängende Untersuchungen in Betrieben gemäß § 64 Abs. 4 LMSVG sowie die Kontrolle auf Rückstände bei lebenden Tieren und in bestimmten Lebensmitteln tierischer Herkunft (LMSVG-Kontrollgebührenverordnung - LMSVG-KoGeV)

361. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für die Hygienekontrollen gemäß § 31 Abs. 1 LMSVG in zugelassenen Lebensmittelbetrieben, die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und damit zusammenhängende Untersuchungen in Betrieben gemäß § 64 Abs. 4 LMSVG sowie die Kontrolle auf Rückstände bei lebenden Tieren und in bestimmten Lebensmitteln tierischer Herkunft (LMSVG-Kontrollgebührenverordnung - LMSVG-KoGeV) Auf Grund der §§ 61 Abs. 1 Z 1 und 3 und 64 Abs. 4 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch da...

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