Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 25. Oktober 1967, mit der die Gebühren der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg neu festgesetzt werden

Zusammenfassung


352. Verordnung: Neufestsetzung der Gebühren der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 25. Oktober 1967, mit der die Gebühren der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg neu festgesetzt werden

Auf Grund des Art. X § 10 des Gesetzes vom 17. März 1897, RGBl. Nr. 77, und...

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